Absetzen von Werbungskosten von der Steuer

Hinzugefügt am 05. December 2009


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Werbungskosten sind die Aufwendungen, die zum Erwerb, zur Sicherung und Erhaltung eigener Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit dienen. Diese Kosten dürfen bei der Steuererklärung von den Einnahmen, beispielsweise einem Arbeitslohn, abgezogen werden. Auch die Kosten für die Anschaffung von abnutzbaren Wirtschaftsgütern dürfen im Rahmen der Absetzung für Abnutzung geltend gemacht werden. Die Werbungskosten müssen bei der Einkunftsart abgezogen werden, bei der sie entstehen. Ist ein Arbeitnehmer beispielsweise nebenbei als Dozent an der Volkshochschule tätig, kann er die Kosten für Lehrmittel auch nur bei den Einnahmen aus seiner Nebenbeschäftigung an der Volkshochschule absetzen.

Der Werbungskosten-Pauschbetrag in Höhe von 920 Euro pro Person wird vom Finanzamt immer automatisch angesetzt, auch wenn keinerlei Kosten entstanden sind. Voraussetzung ist allerdings, es wurde auch steuerpflichtiger Lohn in entsprechender Höhe angegeben. Negative Einkünfte dürfen durch die Berechnung des Pauschbetrages nicht entstehen.

Was zu den Werbungskosten zählt

Alle Arbeitsmittel, die man unmittelbar zur Erledigung seiner beruflichen Aufgaben benötigt, sind Werbungskosten. Dies können beispielsweise eine Aktentasche oder auch Fachbücher sein. Berufskleidung darf dann als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn diese ausschließlich für die berufliche Tätigkeit genutzt wird. Arbeitskittel und Sicherheitsschuhe sowie Uniformen fallen unter diese Regelung.

Bewerbungskosten können ebenfalls geltend gemacht werden, sofern das einladende Unternehmen diese Kosten nicht übernimmt. Es spielt auch keine Rolle, wie oft man sich bewirbt oder ob die Bewerbung erfolgreich war. Computer und dazugehörige Hardware sind ebenfalls als Werbungskosten absetzbar. Auch hier muss die Nutzung der Geräte ausschließlich beruflichen Zwecken dienen. Für Fachliteratur gilt ähnliches, hier spielt auch die ausschließliche berufliche Nutzung der Literatur eine Rolle. Wer sich beruflich auf dem Laufenden halten will oder sich fortbilden möchte, kann die entstehenden Kosten als Fortbildungskosten bei seiner Einkommenssteuererklärung absetzen. Die Kosten können beispielsweise die Teilnahmegebühr, die Fahrtkosten oder die Übernachtungskosten sein.

Der finanzielle Bereich

Auch Kontoführungsgebühren sind voll absetzbar. Diese Gebühren müssen durch die Lohngutschriften und die beruflich bedingten Überweisungen entstanden sein. Das Finanzamt erkennt pro Jahr 16 Euro auch dann an, wenn es sich um ein gebührenfreies Konto handelt. Bei Ehepaaren kann jeder diese 16 Euro in Anspruch nehmen, selbst wenn ein Gemeinschaftskonto bestehen sollte. Entstehen Kosten für eine Steuerberatung im Zusammenhang mit den Einkünften, können diese angemeldet werden. Wer im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit von seinem Privatanschluss Telefongespräche führt, kann diese durch Nachweis als Werbungskosten absetzen.

Vorweggenommene Werbungskosten sind Werbungskosten, die vor oder mit Erzielung eigener Einnahmen angefallen sind. Dies können beispielsweise Bewerbungskosten sein. Dabei muss der sachliche Zusammenhang erkennbar sein.

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