Die richtige Interpretation des Verfallsdatums

Hinzugefügt am 05. December 2009


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Auf allen Lebensmitteln, die in Deutschland verkauft werden, findet der Kunde das so genannte Mindesthaltbarkeitsdatum. Es ist an einer Stelle der Produktverpackung aufgestempelt oder eingestanzt, sodass es stets gut sichtbar ist. Dieses Datum soll dem Kunden klar deutlich machen, wie lange das in der Packung enthaltene Produkt unter optimalen Lagerbedingungen haltbar ist. Es beinhaltet jedoch keine Gewährleistung, dass der Inhalt auch so lange halten muss, wie angegeben. Ebenso wird der Verbraucher nicht darüber informiert, in welcher Weise sich das Produkt verändert - ob es nur anders schmeckt, riecht, aussieht oder aber verdorben ist.

Wie man verdorbene Lebensmittel erkennt

Kunden, die das Datum als Ultimatum sehen und oftmals die Sachen schon nicht mehr verwenden, wenn sie laut Aufdruck nur noch wenige Tage haltbar sind, verschwenden nicht nur Nahrungsmittel, sondern auch Geld. Ein Joghurt, der die Kühlkette nicht wesentlich unterbrochen hat, kann durchaus noch einige Tage nach dem Ablaufdatum gegessen werden. Natürlich muss man ihn wachsam überprüfen, ob sich vielleicht Schimmelspuren abzeichnen oder der Inhalt des Bechers Farbveränderungen aufweist. Auch der Geruch eines Lebensmittels kann ein eindeutiges Kriterium sein, etwas lieber wegzuwerfen, als es noch zu essen. In vielen Fällen muss ein Lebensmittel jedoch nicht unmittelbar nach Ablauf des Verfallsdatums entsorgt werden.

Vorausschauendes Einkaufen hilft beim Sparen

Um wirklich sparen zu können, sollte man immer mit Bedacht einkaufen. Auch die günstigsten Angebote lohnen sich nicht, wenn man sie nicht innerhalb des angegebenen Mindesthaltbarkeitsdatums verbrauchen kann. Hier ist es besser, ein Schnäppchen Schnäppchen sein zu lassen, und erst wieder Nachschub für die Vorratskammer zu besorgen, wenn es auch wirklich Sinn macht. Selbst wenige Cents, die auf diese Weise im Müll landen, summieren sich, über ein ganzes Haushaltsjahr gesehen, zu einer beträchtlichen Summe.

Trockene Produkte verderben nicht so schnell

Findet man im Kühlschrank oder in der Speisekammer ein Produkt, das abgelaufen ist, sollte man es gründlich untersuchen, ob man es nicht doch noch verzehren kann. Gerade bei Konserven, Gewürzen, Nudeln oder anderen Trockenprodukten muss nicht gleich der Mülleimer aufgesucht werden. Auch, wenn die Verbraucher kein Risiko eingehen, und im Zweifelsfalle lieber etwas wegwerfen sollten, als eine Lebensmittelvergiftung zu riskieren, lässt sich einiges Haushaltsgeld sparen, wenn beim Einkauf gut geplant wird, und nicht alles blind entsorgt wird.

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