Geld zurück bei Bahn-Verspätungen
Hinzugefügt am 05. December 2009





ø 0 / 0 Stimmen
Wer kennt sie nicht, die unliebsamen Verspätungen der Bah? Einen wichtigen Geschäftstermin oder einen Anschlusszug zu verpassen, ist nicht gerade schön und kann einen Reisenden in unangenehme Situationen bringen. Die bisherige Kulanzregelung der Bahn bei Verspätungen von über 60 Minuten wurde nun durch einen Beschluss der Bundesregierung außer Kraft gesetzt. Man hat sich darauf geeinigt, dass Fahrgästen bei Verspätungen ab 60 Minuten eine Entschädigung zusteht und auch der Zuschuss für Taxikosten erhöht wird.
Übernahme von Taxikosten
Die Koalition hat sich auf diese Vorgehensweise geeinigt. Der Vorschlag der Opposition, bereits ab 30 Minuten Verspätung eine Entschädigung zu gewähren, wurde abgelehnt. Stattdessen werden im Nahverkehr höhere Erstattungen für Taxikosten eingeführt. Dies wurde entgegen der ursprünglichen Planung umgesetzt. Der Gesetzentwurf von Justizministerin Brigitte Zypries sieht einen gesetzlichen Rückerstattungsanspruch in Höhe von 25% des Fahrpreises bei einer Verspätung ab einer Stunde vor.
Sogar 50% des Fahrpreises werden bei einer Verspätung von zwei Stunden gewährleistet. Bisher waren die Fahrgäste ausschließlich auf die Kulanz der Bahn angewiesen, die lediglich 20% des Fahrpreises in Gutscheinen erstattet hatte. Die Gutscheinregelung entfällt und die Bahn ist nun verpflichtet, auf Wunsch die Erstattung in bar auszuzahlen.
Ausnahmen bestätigen die Regel
Wie bei jeder Regelung gibt es auch in diesen Fällen Besonderheiten. Die Bahn muss bei Bagatellfällen unter vier Euro keine Rückerstattung leisten. Den Inhabern von Monats- oder Jahreskarten oder der Bahncard-100 wird eine angemessene Rückerstattung nur dann zugestanden, wenn es zu wiederholten Verspätungen kommt. Der Reisende kann bei einer sich abzeichnenden Verspätung von mehr als 60 Minuten von der Reise zurücktreten und den gesamten Fahrpreis zurückverlangen. Er hat aber auch die Möglichkeit, die Reise zu einem späteren Zeitpunkt zu beginnen und mit einer anderen Streckenführung, als der ursprünglich vorgesehenen, zu reisen.
Alternative Lösungen
Sollte es abzusehen sein, dass der Reisende sein Ziel mindestens 20 Minuten später erreichen wird, kann er einen anderen Zug nutzen. Dies können auch Fernverkehrszüge sein, sofern keine Reservierungspflicht, wie etwa bei Nachtzügen, besteht. Liegt die fahrplanmäßige Ankunft zwischen Mitternacht und 5 Uhr morgens, kann der Reisende mit einem Taxi fahren, sofern es keine preisgünstigeren Verkehrsmittel am Zielort gibt. Fällt der letzte fahrplanmäßige Zug aus und der Zielort ist nicht mehr vor 24 Uhr erreichbar, gilt diese Regelung ebenfalls. Für den Umstieg auf ein Taxi werden maximal 80 Euro gezahlt.
Die Bahnunternehmen sind verpflichtet, eingehende Beschwerden spätestens nach drei Monaten zu bearbeiten. Findet sich ein Bahnkunde ungerecht behandelt, kann er sich an eine Schlichtungsstelle wenden.
