Kindergeld für Azubis durch Entgeltumwandlung sichern
Hinzugefügt am 16. January 2010





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Azubis freuen sich mit Sicherheit über das jährlich steigende Einkommen aus dem Ausbildungsvertrag. Doch eines sollte dabei nicht aus den Augen gelassen werden: Sobald die Freibeträge überschritten werden, entfällt der Anspruch auf Kindergeld. Das bedeutet einen Verlust von knapp 2.000 Euro jährlich für die Haushaltskasse. Wer dagegen geschickt vorgeht, kann gleich zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Nämlich den Kindergeldanspruch sichern und eine Altersvorsorge aufbauen.
Entgeltumwandlung steht jedem zu
Die Entgeltumwandlung ist hierbei das Zauberwort. Dabei werden bestimmte Anteile des Einkommens in eine Altersvorsorge eingezahlt. Diese sind steuer- und sozialabgabenfrei und mindern zusätzlich das Einkommen der Azubis. Dadurch lässt sich das Einkommen unter die Freigrenzen drücken und zeitgleich fürs eigene Alter vorsorgen.
Die Entgeltumwandlung steht dabei nicht nur Arbeitnehmern, sondern genauso Auszubildenden zu. Für die Ausbildungsbetriebe ergibt sich zusätzlich der Vorteil, dass sie Lohnnebenkosten sparen können, da das umgewandelte Entgelt von den Sozialabgaben befreit ist.
Keine Riester-Verträge nutzen
Allerdings gilt, dass die Altersvorsorge via Riester-Rente nicht das Einkommen der Jugendlichen senkt. Durch die staatlichen Zulagen, die hierbei gezahlt werden, können die Beiträge, die in einen Riester-Vertrag gezahlt werden, nicht von Steuern und Sozialabgaben befreit werden, so dass das gesamte Nettoeinkommen nicht sinkt.
Die Riester-Rente kann lediglich als zusätzliches Instrument zum Aufbau der privaten Vorsorge eingesetzt werden, jedoch nicht, um den Anspruch auf Kindergeld zu sichern. Aus diesem Grund ist die Entgeltumwandlung die bessere Methode, zumal sie für alle Beteiligten Vorteile bietet. Hinzu kommt, dass die Eltern als Anreiz den eingezahlten Betrag in die Altersvorsorge aus dem Kindergeld entnehmen und ihrem Sprössling geben können.
