Neues Auto durch Abwrackprämie
Hinzugefügt am 06. June 2009





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Im Rahmen des Konjunkturpakets II hat die Bundesregierung 2009 die sogenannte Abwrackprämie eingeführt. Diese Umweltprämie ist eine Prämie, die vom Staat gewährt wird, wenn ein Neu- oder Jahreswagen zugelassen wird und dafür das alte Kraftfahrzeug verschrottet werden soll. Aufgrund der weltweiten, wirtschaftlichen Rezession soll die Abwrackprämie der angeschlagenen Automobilindustrie helfen, wieder Umsatzsteigerungen zu erwirtschaften, da die Nachfrage nach Autos gefördert wird.
Doch das erste Ziel der Maßnahme sieht die Bundesregierung darin, dass die alten Autos langsam von den Straßen verschwinden und die Schadstoffemissionen sich dadurch verbessern. Beide Ziele sind leider sehr umstritten, denn nicht jeder Fahrzeugbesitzer kann sich bei dieser offensichtlichen Weltwirtschaftskrise ein neues Auto leisten. Und ob es durch die Erneuerung der Fahrzeugflotte wirklich zu einer geringeren Schadstoffbelastung kommt, sei dahin gestellt. Nicht jedes Land verfügt über Innovationen im Bereich der Schadstoffbekämpfung und hält sich an die Empfehlungen des UNO-Umweltgipfels.
Jede Privatperon erhält beim Kauf eines Neu- oder Jahreswagens eine Prämie in Höhe von 2.500 Euro, wenn sie ihren alten Wagen verschrotten lässt. Der gebrauchte Personenkraftwagen muss erstmals vor mindestens neun Jahren zugelassen sein. Der Wagen muss außerdem mindestens ein Jahr im Besitz des Antragstellers auf eine Prämie sein. Innerhalb der Frist vom 14.1. bis 31.12. 2009 muss der alte PKW laut Altfahrzeugverordnung verschrottet werden. Für den gleichen Zeitraum gilt die Anmeldung des Neu- bzw. Jahreswagens. Auch muss der neue Wagen mindestens der Abgasnorm „Euro 4“ entsprechen.
Als Jahreswagen gilt ein PKW, der längstens ein Jahr ununterbrochen auf einen Kfz-Hersteller, dessen Vertriebsorganisationen oder dessen Mitarbeiter zugelassen ist. Zu der Personengruppe kommen noch Kfz-Händler, Autobanken, Autovermietungen und Leasinggesellschaften.
Inwieweit ein Jahreswagen für den Käufer vor einem Neuwagen in Frage kommt, hängt allein von den finanziellen Möglichkeiten ab. Hat sich der Erwerber eine bestimmte Automarke auserkoren und möchte diese kaufen, so sollte er sich vorher auf dem Markt umschauen. Denn es gibt auch bei den Jahreswagen erhebliche Preisunterschiede. Einige passende Angebote bietet Ihnen Misterinfo direkt unter diesem Beitrag.
Es muss auf jeden Fall immer ein Autohändler sein, denn Privatkäufe unterliegen nicht der gesetzlichen Vorschrift. Hat nun der zukünftige Autobesitzer seinen Wagen gefunden, setzt er sich mit dem Autohaus in Verbindung und wickelt dann die Formalitäten mit diesem ab. Das Autohaus ist dann auch für die Verschrottung zuständig. Leider kam es in der Vergangenheit schon vor, dass die alten Autos nicht verschrottet wurden, sondern ihren Weg in Ausland antraten.



