Staatlich geförderte Altersvorsorge für Selbstständige

Hinzugefügt am 05. December 2009


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Selbstständige und Freiberufler können die Riester Förderung in der Regel nicht selbst in Anspruch nehmen. Als Alternative gibt es die Basisrente.

Allerdings sollten Sie stets erst einmal prüfen, ob Sie Riester berechtigt sind. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn Ihre Ehefrau / Ehemann Anrecht auf die Riester Förderung hat. In diesem Fall sind Sie mittelbar zulagenberechtigt und müssen nicht auf die Riester Rente verzichten.

Selbst wenn kein Anspruch auf Förderung besteht, kann die Riester Rente unter Umständen Sinn machen. So können Selbstständige beispielsweise einen ungeförderten Riester Fondssparplan abschließen. Steuerlich wird dieser dann wie eine Rentenversicherung behandelt. Allerdings ist ein Riester Fondssparplan in der Regel um ein vielfaches kostengünstiger als eine Fondsgebundene Riester Rentenversicherung, zudem gilt die Unisex Problematik.

Altersvorsorge mit der Basisrente

Die Basisrente, oder auch Rürup Rente, wird ähnlich der Riester Rente staatlich gefördert. Allerdings gibt es keine staatlichen Zulagen sondern ausschließlich steuerliche Vergünstigungen.

Vorteile der Basisrente

- pfändungssicher in der Ansparphase
- wird bei ALG II nicht als Vermögen angerechnet
- hohe steuerlich geförderte Beiträge (bis 20.000 Euro)
- Beitragsfreistellungen und flexible Beiträge sind möglich

Nachteile der Basisrente
- kein Kapitalwahlrecht, nur Auszahlung als Rente
- kann nicht vorzeitig aufgelöst, beliehen, verschenkt oder vererbt werden
- Auszahlungen müssen versteuert werden

Steuerliche Behandlung der Basisrente

Beiträge zur Basisrente können Stufenweise steuerlich geltend gemacht werden. Für 2008 können 66 % von 20.000 Euro (13.200 Euro) als Sonderausgabenabzug angesetzt werden. In den Folgejahren steigt der Satz jeweils um 2 %, bis im Jahr 2025 insgesamt 20.000 Euro abgesetzt werden können.
Im Gegenzug steigt auch der zu versteuernde Prozentsatz der Auszahlungen stufenweise an. Bei Rentenbeginn 2010 müssen 60 % der Auszahlungen versteuert werden. Bis 2020 steigt der Satz um 2 %, danach um jeweils 1 %. Bei Rentenbeginn ab 2040 sind dann 100 % der Auszahlungen zu versteuern.

Tipps zur Basisrente

Wenn Sie eine Basisrente abschließen, sollten Sie in der Ansparphase auf eine Dynamik verzichten. Diese lässt die zu leistenden Beiträge jedes Jahr ansteigen, schränkt also Ihre Flexibilität unnötig ein. Besser beraten sind Sie, wenn Sie stattdessen eventuell Einmalzahlungen vornehmen.

Die Überschussbeteiligung sollte als Bonusrente verwendet werden. Die Auszahlung sollte volldynamisch erfolgen, dann kann die Rentenhöhe nicht mehr absinken. Empfehlenswert ist es darauf zu achten, dass Ihr Vertrag einen Anbieterwechsel gestattet.

Bedenken Sie, dass die steuerlich absetzbaren Rürup Beiträge mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung addiert werden. Wenn Sie also in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, müssen Sie diese Beiträge vom steuerlich absetzbaren Betrag für Ihre Rürup Rente abziehen.

Oft lohnt es sich die Beiträge zur Basisrente jährlich zu bezahlen, Versicherer erheben bei monatlicher Zahlweise nicht selten höhere Gebühren.

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