Steuern durch Absetzen von Versicherungen sparen

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Steuern durch Absetzen von Versicherungen sparen

Hinzugefügt am 06. June 2009


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Grundsätzlich sind Vorsorgekosten steuerlich absetzbar. Vom Gesetz her sind jedoch enge Grenzen gezogen. So wirkt ein Großteil der Versicherungsprämien nur noch als „Andere Vorsorgeaufwendungen“ steuermindernd. In diesem Zusammenhang lassen sich 1.500 Euro im Jahr absetzen, wenn ein Zuschuss, der steuerfrei ist, zu einer bestehenden Krankenversicherung gezahlt wird oder wenn ein Anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfall besteht.

Selbstverständlich ist der Höchstbetrag, auch Pauschbetrag genannt, von 12.400 Euro bei Ledigen oder 24.800 Euro bei Verheirateten meistens nicht ausreichend, um alle Versicherungen abzudecken. So besteht für Arbeitnehmer mit einem durchschnittlichen Verdienst kaum noch die Möglichkeit, zusätzliche Versicherungsbeiträge neben der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung abzusetzen. Aber man sollte es trotzdem tun. Denn Altersvorsorge bringt gewisse Steuervorteile, wenn auch nur bis zum 62 %. Dazu gehören auch private Rentenversicherungen und Lebensversicherungen. Da sich das Steuerrecht jedes Jahr oft genug ändert und man selbst schon einmal den Überblick verlieren kann, schadet es nichts, wenn man auch andere Versicherungen von der Steuer absetzt.

Sollte man selbstständig sein, dürfen im Rahmen der „Günstigerprüfung“ Versicherungsbeiträge nach altem Recht abgesetzt werden. Hier gilt für Alleinstehende ein Pauschbetrag in Höhe von 5.069 Euro und für Verheiratete von 10.138 Euro. Das Finanzamt prüft automatisch, ob die alte Rechtslage für den Steuerzahler tatsächlich günstiger ist. Wenn dies der Fall ist, wird die alte Regelung angewandt, ansonsten kommt die neue Regelung zur Geltung.

Wer für seine Krankenversicherung selbst aufkommen muss, kann im Rahmen des Pauschbetrags von 2.400 Euro auch die Zahnersatz- und Krankenhauskosten absetzen. Auch Beiträge für eine private Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung und für Haftpflichtversicherungen sind absetzbar. Die Lebensversicherungen lassen sich ebenfalls absetzen, allerdings seit 2004 nur noch zu 88 %. Bei einer Einkommenssteuererklärung kann man die Beiträge für eine Teil- oder Vollkaskoversicherung für ein Auto und für eine Gebäudeversicherung nicht mehr als Sonderausgaben ansetzen. Auch Prämien für eine Hausratversicherung oder Rechtsschutzversicherung gelten nicht als abzugsfähig, genauso wie eine Reisegepäckversicherung.

Da sich die Gesetze laufend ändern, kann man sich einen Steuerberater nehmen, dessen Kosten ebenfalls in vollem Umfang absetzbar sind. Dieser wird prüfen, welche Versicherungen absetzbar sind.

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