Tipp für Auslandsschnäppchenjäger

Hinzugefügt am 05. December 2009


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Seit dem 1. Dezember 2008 wurden die Zollbestimmungen für die Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern gelockert. Lag die bisherige Einfuhrgrenze für Flug- oder Schiffsreisen bei 175 Euro, so beträgt diese nun 430 Euro. Wer mit dem Auto oder der Bahn reist, darf Waren im Wert von bis zu 300 Euro zollfrei einführen. Diese Regelung gilt für Reisende ab 15 Jahren. Kinder unter 15 Jahren haben einen Freibetrag von 175 Euro zur Verfügung. Die Angabe der zollfreien Mengen gilt immer pro Reisenden. Wenn also zwei Personen gemeinsam verreisen, darf der eine nicht Waren im Wert von 860 Euro einführen und die zweite Person gar keine.

Zollfreier Postversand

Gleichzeitig wurde die Höchstgrenze für eine zollfreie Einfuhr von Postsendungen von 22 Euro auf 150 Euro angehoben. Für den Verbraucher bedeutet dies, dass für Postsendungen bis zu einem Wert von 22 Euro keinerlei Einfuhrabgaben zu entrichten sind. Der Zoll und die Einfuhrumsatzsteuer entfallen hier vollends. Bei einem Warenwert bis zu 150 Euro fallen ebenfalls keine Zölle an, allerdings werden diese Lieferungen mit dem Einfuhrumsatzsteuersatz von 19 % bzw. dem reduzierten Satz von 7 % versteuert. Artikel, die innerhalb der EU erworben werden, sind generell von den Einfuhrabgaben befreit.

Trotz Zoll und Steuern günstiger Einkauf

Wer sich nun einen Artikel wünscht, der in Deutschland schwer oder nur zu einem hohen Preis zu bekommen ist, kann diesen nun günstiger im Ausland beziehen. Aufgrund des starken Euro nutzen viele Käufer die Märkte in den USA, um hier günstig an Artikel zu gelangen. Trotz eventueller Zusatzausgaben wie Zoll oder Einfuhrumsatzsteuer lassen sich hier günstige Schnäppchen machen. So kann man beispielsweise für eine Markenuhr ungefähr 60 Euro einsparen.

Nur beschränkte Einfuhr von Lebensmitteln

Was auf jeden Fall zu beachten ist, sind die Einfuhrverbote in Deutschland. So dürfen Lebensmittel tierischer Herkunft, beispielsweise Fleisch, Wurst oder Fisch nicht eingeführt werden. Auch bei pflanzlichen Lebensmitteln ist Vorsicht geboten. So dürfen Nüsse, Tomaten oder Paprika eingeführt werden, Zitronen beispielsweise jedoch nicht. Werden verbotene Lebensmittel eingeführt und vom Zoll beschlagnahmt, trägt der Reisende die Kosten für die Vernichtung der Lebensmittel.

Freimengen bleiben

Die bisherigen Freimengen für Alkohol und Zigaretten bleiben unverändert. Die maximale Grenze bei Tabak liegt nach wie vor bei 200 Zigaretten, bzw. 250 Gramm Rauchtabak. Die Import-Grenze für Bier wurde auf 16 Liter erhöht. Bei der Einfuhr von Wein liegt die Einfuhrgrenze nun bei vier Litern, statt der bisherigen Höchstgrenze von zwei Litern.

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